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Wir vertreten Mandanten aus allen Musikgenres. Deutschlandweit und international.
Vor allem marken- und urheberrechtliche Rechtsstreitigkeiten in der Musikbranche sind unser spezielles Anliegen.
Hierbei sind uns Werte wie Fairness und Ethik sehr wichtig.
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Philipp Vitus Scholl
Als Rechtsanwalt, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht und ehemaliger Berufsmusiker bin ich in unserer Kanzlei der Hauptansprechpartner für den Bereich Musikrecht.
Ich vertrete Künstler, Manager und Verwerter des deutschen und internationalen Musikgeschäftes. Dazu zählen zum Beispiel Künstler wie Uriah Heep, Tangerine Dream, Salut Salon oder das Management der Gruppe Europe.
Vor meiner Tätigkeit als Anwalt war ich unter anderem als Justitiar bei einer internationalen Musikmanagement-Agentur tätig.
Neben der juristischen Ausbildung habe ich einen Abschluss (B.A.) in Musikwissenschaften.
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Unser Team aus zwei spezialisierten Anwälten und branchenerfahrenen Mitarbeitern ist genauso im Bereich Vertragsgestaltung und Verhandlung, wie bei der außergerichtlichen und gerichtlichen Klärung von Rechtsstreits tätig.
Schwerpunkte unserer Tätigkeit im Musikrecht sind z.B.:
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Wir geben das Buch "Selbstständigkeit im modernen Musikgeschäft" heraus. Ein Ratgeber zum Musikrecht und zur Selbstständigkeit in der Branche:
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Unsere Kanzlei in Hamburg
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Sowohl im Bereich digitaler wie auch physischer Veröffentlichung bzw. des entsprechenden Vertriebes klären wir Lizenzfragen, entwickeln Lösungen und setzen Rechte, falls nötig, vor Gericht durch.
Hier geht es oft um die (nachträgliche) Lizenzierung von Rechten wie Urheberrechten und Leistungsschutzrechten.
Wir arbeiten auch ständig mit den verschiedensten Plattformen. Im digitalen Bereich zählen hierzu natürlich beispielsweise:
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Wir klären (häufig unter Berücksichtigung von Verlagsrechten) regelmäßig Probleme mit
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